WIR SIND FÜR SIE DA!


Sehr geehrte Patient:innen


Ihr Termin bei uns

  • Bitte bringen Sie Ihr Rezept mit
  • Falls Sie nach einem stationären Aufenthalt oder einer Reha nachbehandelt werden, bringen Sie bitte Ihren Entlassungsbefund und/oder Ihren Therapieplan mit
  • Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen min. 12 Stunden vorher abgesagt werden, Bei späteren Absagen z. B. Aufgrund von Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest ansonsten müssen wir ihnen den ausgefallenen Termin leider in Rechnung stellen
  • Terminänderungen- und -absagen bitten wir Sie, ausschließlich an unserer Theke oder telefonisch durchführen
  • Bitte bringen sie zu jeder Behandlung ihren Terminzettel mit
  • Bei verspätetem Erscheinen kann nur noch die restliche Behandlungszeit in Anspruch genommen werden
  • Versäumte Termine können nicht unterschrieben werden
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass sich ihre Behandlung verschieben kann. Bitte planen sie dementsprechend einen Zeitpuffer von 10 min vor und nach ihrem Behandlungstermin ein
  • Bitte tragen Sie zu ihrem Termin sportliche Kleidung


Rezeptprüfung 

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

Wir sind in der Rezeptprüfpflicht, d. h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerhaft sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss es vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen auch immer mit Unterschrift, Datum und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
Weiterhin gilt für den Beginn einer Heilmittelbehandlung eine Frist von 28 Tagen nach Austellung (ggf sogar nur 7 oder 14 Tage).
Sollte ihr erster Termin bei uns erst NACH dieser Frist möglich sein, möchten wir sie bitten, sich ihre Heilmittelverordnung neu austellen zu lassen.

Wir werden uns bemühen, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.


Rezept und Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Behandlungstermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt mit.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett. Für Sie fällt eine Zuzahlung an. Diese Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

10,00 € Rezeptgebühr pro Verordnung
+ 10 % Eigenbeteiligung


Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bis zu Ihrer zweiten Behandlung zu bezahlen. Ihr Therapeut wird Ihnen den genauen Betrag mitteilen.

Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

Hygienemaßnahmen

In unserer Praxis werden sämtliche Maßnahmen zum Erhalt des maximal möglichen Hygienestandards durchgeführt:

  • Täglich mehrfache Desinfektion von Liegen, Therapiematerial, Berührungspunkten und Toiletten.
  • Die Zeit im Wartebereich/Anmeldung wird verkürzt. Sie werden sobald wie möglich in Ihre Behandlungskabine gebracht.
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel für Sie.
  • In der gesamten Praxis herrscht keine Maskenpflicht.
    Gerne dürfen Sie weiterhin eine Maske tragen um sich und Ihr Umfeld zu schützen.